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Die Wohnungsbauprämie ist neben der Arbeitnehmersparzulage die zweite Säule der staatlichen Förderung. Anspruch auf Wohnungsbauprämie haben alle in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Personen ab 16 Jahren oder Vollwaisen unabhängig vom Alter, wenn sie Bausparbeiträge leisten und die Einkommensgrenzen nicht überschreiten:

  • Die Einkommensgrenze beträgt für Alleinstehende 25.600 Euro,
  • für Verheiratete 51.200 Euro (bei Zusammenveranlagung)

Maßgebend ist das zu versteuernde Einkommen des Sparjahrs. Bei Ehegatten ist das zu versteuernde Einkommen maßgebend, das sich bei einer Zusammenveranlagung ergeben hat, oder, falls eine Veranlagung nicht durchgeführt worden ist, ergeben würde.Die Aufwendungen des Prämienberechtigten sind je Kalenderjahr bis zu einem Höchstbetrag von 512 Euro, bei Ehegatten zusammen bis zu 1.024 Euro prämienbegünstigt. Die Wohnungsbauprämie beträgt zur Zeit 8,8 % der geleisteten Sparsumme oder maximal 45,06 Euro.

Beiträge an Bausparkassen sind nur dann prämienberechtigt, wenn ihre Summe im Sparjahr mindestens 50 Euro beträgt. Die Gewährung von Wohnungsbauprämie befreit den Bausparer vom Zinsabschlag auf Guthabenzinsen. Bausparverträge gelten also bei regelmäßiger Beantragung der Wohnungsbauprämie als steuerfrei.

Prämienbegünstigt sind:

  • Sparzahlungen,
  • vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers sofern dafür keine Arbeitnehmersparzulage gewährt wird,
  • Guthabenzinsen,
  • gesondert eingezahlte Abschlussgebühren

Doch die Zeit drängt, für Neuverträge ab dem 01.01.2007 wird es keine Wohnungsbauprämie mehr geben. Für Altverträge wird das Jahr 2010 das letzte prämienbegünstigte Jahr sein.

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