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Wie bereits im vorherigen Kapitel erwähnt, sollten sie für ihre Kapitalanlagen ein Freistellungsauftrag einrichten (für 2006 maximal 1.370 Euro für Alleinstehende und 2.740 Euro für Verheiratete ab 2007 maximal 750 Euro für Alleinstehende und 1.500 Euro für Verheiratete). Zuzüglich zum Sparerfreibetrag steht jedem Sparer eine Werbekostenpauschale von 51 Euro zu, die geltend gemacht werden kann.
Sparer, Alleinstehend, erwartet im Jahr 2007 aus:
- Kapitalanlage A 200 Euro Zinsen
- Kapitalanlage B 1.000 Euro Zinsen
Er kann maximal 801 Euro (750 Euro + 51 Euro) an Freistellungsaufträgen verteilen.
- 200 Euro Freistellungsauftrag auf Anlage A
- 601 Euro Freistellungsauftrag auf Anlage B
Die übrigen 399 Euro Zinsen aus der Kapitalanlage B werden direkt per Zinsabschlagssteuer mit 30 % versteuert (119,7 Euro). In ihren Lohnsteuererklärung müssen sie die Kapitalerträge wie folgt berücksichtigen.
- Kapitalerträge gesamt: 1.200 Euro, abzgl. 801 Euro
- zu versteuernde Kapitalerträge: 399 Euro, bereits gezahlt 30 % auf 399 Euro
Die Kapitalerträge in Höhe von 399 Euro werden ihrem persönlichen, zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet. Bei einem persönlichen Steuersatz von unter 30 % erhalten sie zuviel geleistete Abgaben zurück. Liegt ihr persönlicher Steuersatz über 30 %, zahlen sie nach.
Vorausgesetzt sie zahlen 30 % Abgaben auf ihre Zinserträge, haben sie dadurch fast 10 % ihrer Kapitalerträge verloren. Mit dem sinkenden Freibetrag setzt sich eine Kette von Kürzungen nahtlos fort: Im Jahr 1993 lag der Freibetrag noch bei rund 3.068 Euro, 2007 sinkt die Obergrenze bereits zum vierten Mal. Die neuen Maximalbeträge sind rasch erreicht: Kann ein Sparer bei vier Prozent Zins derzeit noch 35.525 Euro steuerfrei anlegen, so sinkt der Betrag 2007 auf 20.025 Euro. Für Verheiratete verringern sich die Beträge bei vier Prozent Zins von 71.050 Euro auf 40.050 Euro.
Daher ist es durchaus wichtig sich die Kapitalertragsform einer Geldanlage genau anzuschauen. Der Staat schneidet sich mit der Kürzung des Sparerfreibetrages in das eigene Fleisch. Bundesschatzbriefe Typ B sammeln bspw. über 7 Jahre Laufzeit den Zins und Zinseszinz an, um diese bei Fälligkeit auszuzahlen. Es entsteht also steuertechnisch gesehen eine Art Zinsstau, der auch Kleinanleger in die Versteuerungszone treibt. Es bietet sich also nicht nur aus renditetechnischen Gründen an auf Aktien(-fonds) oder Zertifikate auszuweichen. Aktien(-fonds) sind auch eine echte steuerliche Alternative.
Des weiteren bieten Banken spezielle Produkte wie bspw. Sofortzinskonten (es wird ein Zinsvorschuss in 2006 gewährt) an. Dadurch, dass ein Teil der Zinsen in 2006 (alte Sparerfreieträge) berechnet wird entsteht ihnen zwar ein Vorteil, den größeren Nutzen aus diesen Produkten haben allerdings in der Regel die Banken. Sie halten die Verzinsung dieser Anlageformen sehr gering.
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