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Die Basis oder Rürup-Rente ist eine private, kapitalgedeckte Rentenversicherung. Die Rürup Rente wird steuerlich gefördert, dafür müssen eine Vielzahl von Auflagen erfüllt sein. Bei ihr wird eine monatliche, lebenslange Rente - frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahrs - zugesagt.
Die Rürup-Rente wurde im wesentlichen für nicht gesetzlich rentenversicherte Selbstständige und Freiberufler konzipiert, die sich eine steuerlich geförderte Altersvorsorge aufbauen wollen. Aber auch für Arbeiter, Beamte und Angestellte ist der Abschluss einer Rürup-Rente durchaus möglich, macht jedoch nur für Besserverdienende Sinn.
Rürup-Rentenverträge werden bei privaten Versicherungsunternehmen abgeschlossen, Beiträge können monatlich, vierteljährlich oder auch jährlich gezahlt werden. Einer Aussetzung der Beiträge steht grundsätzlich steuerrechtlich nichts entgegen, nur muss es vertraglich möglich sein. Die Rürup-Rente kann als fondsgebundene oder konventionelle Rentenversicherung abgeschlossen werden.
Folgende Bedingungen müssen erfüllt werden:
- Rentenbeginn ab Vollendung 60. Lebensjahr
- Der Rürup-Rentenvertrag ist weder übertragbar, vererbbar noch beleihbar wie bspw. die Riesterrente
- Es gibt kein Kapitalwahlrecht (keine Einmalauszahlung)
So wird die Rürup-Rente steuerlich gefördert:
- Die Aufwendungen können als Sonderausgaben bis zu einer Höchstgrenze von 20.000 Euro für Alleinstehende und 40.000 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepartner steuerlich geltend gemacht werden
- Die Berücksichtigung erfolgt im Rahmen von 60 % für das Jahr 2005 und weiteren 2,5% für je weiterem Jahr (2009: 70%)
Die Rürup-Rente soll zur Altersvorsorge allein auf Grund des steuerlichen Vorteils bewegen. Beiträge die ohne zusätzliche Absicherung durch eine Hinterbliebenenversicherung eingezahlt wurden, erlöschen schlichtweg beim Ableben des Versicherungsnehmers. Ein Nachteil der für den Durchschnittsbürger überwiegen sollte.
Die Rürup-Rente ist eigentlich ausschließlich als Produkt für nicht gesetzlich Rentenversicherte und Besserverdienende geeignet, wenn sie nicht zu diesen Gruppen gehören, schauen sie sich nach anderen Produkten um.
Nützliche Links
Weitere Informationen zur Rürup-Rente finden sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (www.bmas.bund.de) und bei dem Deutschen Rentenversicherung Bund (www.deutsche-rentenversicherung-bund.de).
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