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Riesterrente

Die Riesterrente gehört immernoch zu den umstrittensten Vorsorgeprodukten. In der Anfangszeit wurden nur wenige Riesterverträge verkauft. Allerdings dürfte die Ursache hierfür weniger ein Makel am Produkt, als Mängel in Sachen Profitabilität für die Anlageberater gewesen sein. Zunächst durften die Provisionen für Riesterverträge (ohnehin nicht unbedingt die lukrativsten Provisionen) nur über mehrere Jahre angesetzt werden. Des weiteren besteht eine Kapitalabsicherung, anders gesagt, es müssen wenigstens die geleisteten Sparbeträge in der Auszahlungsphase garantiert werden.

Darüber hinaus führt die Bindung der Förderung an den dauernden Wohnsitz (Gesetzeswortlaut: „unbeschränkte Steuerpflicht“) in Deutschland aber auch dazu, dass die Riesterrente für diejenigen Kapitalanleger nicht von Interesse ist, die mit dem Gedanken spielen, ihren Lebensabend im Ausland zu verbringen. Diese Regelung wird daher von einigen Anlegern als Beeinträchtigung ihrer Bewegungsfreiheit empfunden. Hierzu ist allerdings darauf hinzuweisen, dass der Staat mit der Förderung auf die Besteuerung der Anlagebeträge in der Ansparphase verzichtet (oder statt dessen eine Zulage zahlt) und statt dessen die spätere Rente besteuert. Der Sparer, der im Alter seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, könnte sich dadurch der Besteuerung entziehen. Des weiteren ist die Profitabilität der Riesterrente eine vieldiskutierte Problematik.

Es gilt folgende offizielle These:

  • Für den Anleger ist die Inanspruchnahme der Riesterförderung umso vorteilhafter, je geringer sein rentenversicherungspflichtiges Einkommen ist, je mehr Kinder (für die er Kindergeld erhält) er hat und je geringer seine erwarteten Alterseinkünfte neben den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sein werden.

Folgende Zulagen gelten für das Jahr 2006:

ledig verheiratet
ohne Kinder 114 Euro
228 Euro
mit einem Kind
252 Euro 366 Euro
mit zwei Kindern 390 Euro
504 Euro
mit drei Kindern
528 Euro
642 Euro

 

So setzen sich die Eigenbeiträge zusammen:

Voraussetzung dafür, dass ein Anspruch auf eine Zulage in voller Höhe besteht ist, dass der Sparer einen Mindesteigenbeitrag einzahlt. Zahlt er weniger ein, so wird der Zulagenanspruch anteilig gekürzt.Ausgangspunkt für die Berechnung des jährlichen Mindesbeitrages sind:

  • ab 2006 3 % und
  • ab 2008 4 %

des sozialversicherungspflichtigen Einkommens des jeweiligen Vorjahres, maximal jedoch der als Sonderausgaben ansetzbare Betrag. Von diesem Betrag wird der volle Zulagenanspruch abgezogen - inklusive der Zulagen die einem nur mittelbar begünstigten Ehepartner zustehen (Rechenbeispiel 1). Der resultierende Betrag kann sehr klein oder sogar negativ sein. Da der Gesetzgeber Wert auf eine Eigenleistung gelegt hat, wurden "Sockelbeträge" für den Eigenbeitrag vorgesehen (Rechenbeispiel 2). Der Eigenbeitrag muss ab 2005 mindestens (unabhängig von der Zahl der Kinder) 60 Euro betragen (so genannter Sockelbetrag).Während der Kindererziehungszeiten, (Erziehende mit Kindern bis zu 3 Jahren) ist die erziehende Person unmittelbar zulageberechtigt. Hat Sie im Vorjahr kein Einkommen erzielt ergibt sich als Mindesteigenbeitrag der oben genannte Sockelbeitrag.

 

Er Angestellter, Brutto 35.000 Euro Vorjahreseinkommen, Sie Hausfrau, Kind 4 Jahre 35.000 Euro x 3% = 1.050 Euro

Vorgang
Betrag
Grundzulage Er 114 Euro
Grundzulage Sie
114 Euro
Kind
138 Euro
Eigenbeitrag
684 Euro
Summe
1.050 Euro

Der monatliche Eigenbetrag beläuft sich auf 87,5 Euro. Die jährliche Sparsumme wird mit einem Förderbetrag von 53,5 % bedacht.

Er selbständiger Unternehmer, Sie bei ihm angestellt auf 400 Euro-Basis, 2 Kinder (beide über 3 Jahre)
4.800 Euro x 3% = 144 Euro

Vorgang Betrag
Grundzulage Er
114 Euro
Grundzulage Sie
114 Euro
Kind
138 Euro
Eigenbeitrag
- 222 Euro
Sockelbetrag
60 Euro

In diesem Beispil wäre der rechnerische Eigenbeitrag negativ, es findet der Sockelbetrag von 60 Euro (5 Euro pro Monat) Anwendung. Die jährliche Sparsumme wird mit einem Förderbetrag von 610 % bedacht.

Förderfähige Sparformen

  • Banksparplan: ähnlich einem normalen Sparkonto. Zu Rentenbeginn wird er in eine Rentenversicherung umgewandelt, über die die Auszahlung stattfindet.
  • Klassische Rentenversicherung: bietet eine garantierte Mindestverzinsung (2005: z. B: 2,75%) und nicht garantierte, variable Überschussbeteiligung. Zur Berechnung der Rentabilität sind auch die Abschluss- und Verwaltungskosten zu berücksichtigen.
  • Fondssparpläne:. Hier gibt es eine große Bandbreite an Varianten. Zur Berechnung der Rentabilität sind auch die Abschluss- und Verwaltungskosten zu berücksichtigen welche einen nicht zu vernachlässigenden Einfluss auf die Rentabilität haben.

Auszahlung

Für Riesterrentenverträge besteht eine lebenslange Auszahlungsgarantie. Alternativ können auch max. 30 % der Sparsumme bereits mit Rentenbeginn ausgezahlt werden. Außerdem kann der Vertrag eine Verwendung des Altersvorsorgevermögens zum Erwerb einer selbst genutzten Immobilie vorsehen. Der Erwerber einer Immobilie darf aus dem angesparten Vermögen einen Betrag zwischen 10.000 und 50.000 Euro entnehmen, ohne dass dies förderschädlich wäre (Darlehen an sich selbst). Der entnommene Betrag muss jedoch spätestens bis zum 65. Lebensjahr in gleichen Raten zurück gezahlt werden.

Nützliche Links


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Eine umfangreiche Beratung zum Thema Altersvorsorge ist daher unbedingt notwendig.

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