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Die private Rentenversicherung versteht sich als abgewandelte Form der kapitalbildenden Lebensversicherung. Das Anlageziel bei Abschluss einer privaten Rentenversicherung ist jedoch ein anderes. Während die Lebensversicherung im Wesentlichen den Todesfall absichert und dafür Risikoprämien kostet, wird die private Rentenversicherung einzig und allein für die Altersvorsorge konzipiert.
Im so genannten Erlebensfall, sprich bei Renteneintritt, wird für die private Rentenversicherung eine monatliche und lebenslange Leibrente oder eine Einmalauszahlung gewährt.
Private Rentenversicherung gehörten in der Vergangenheit zu beliebten Produkten zur Altersvorsorge. Eine Ursache sind die hohen Abschlussgebühren. Diese machen ein Produkt bei Versicherungsberatern grundsätzlich sehr beliebt, ein großer Teil der Kunden durchschaut die Kostenstrukturen von Versicherungen ohnehin nicht.
Aber auch für den Versicherten war die private Rentenversicherung nicht die schlechteste Wahl. So konnten bis zur Steuerreform ab Anfang 2005 die vollen Beiträge als Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden und die Auszahlung der privaten Rentenversicherung als Einmalzahlung war steuerfrei.
Inzwischen können die Aufwendungen für neue Verträge nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden. Der einzige Vorteil ist die gestaffelte Besteuerung der monatlichen Leibrente sowie die Besteuerung der halben Erträge bei Laufzeiten von über 12 Jahren und Renteneintritt ab dem 60. Lebensjahr.
Für diejenigen älteren Sparer, die bisher nichts für ihre Altersvorsorge getan haben, ist besonders der Aspekt des Gesundheitszustands interessant. Dieser spielt bei Abschluss einer privaten Rentenversicherung keine Rolle.
Auch ist die private Rentenversicherung deutlich flexibler als die stärker geförderten Riester und Rürup Verträge. Bei letzteren können maximal 30 % der angesparten Summe als Einmalzahlung in Anspruch genommen werden.
Allerdings darf dabei nicht vergessen werden, dass der wesentliche Teil der Riester Rentenverträge nach wie vor aus privaten Rentenversicherungen besteht. Im Prinzip wird hier das gleiche Produkt verwendet, nur mit anderen steuerlichen Regelungen.
Private Rentenversicherungen eignen sich als Baustein zur privaten Altersvorsorge. So können beispielsweise Anleger, die ihre Sparerfreibeträge ohnehin schon ausschöpfen, einmalig in eine Private Rentenversicherung einzahlen. Bei einem kostengünstigen Produkt sollte sich der Steuervorteil der gestaffelten Besteuerung im Alter bemerkbar machen.
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