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Die gängigsten Formen der Altersvorsorge in Deutschland sind nach wie vor Renten- und Kapitallebensversicherungen. Aber auch Investmentfonds, Festgeldsparpläne und jede andere Form des Sparens kann für die private Altersvorsorge geeignet sein. Da gerade dem Fondssparen und anderen Anlageformen jeweils eigene Kapitel gewidmet sind, soll es in diesem um die erstgenannten beiden Möglichkeiten der Altersvorsorge gehen. Der Riesterrente, als staatlich gefördertes Vorsorgeinstrument, wurde ebenfalls ein eigenes Kapitel zugedacht.
Private Rentenversicherung
Die Rentenversicherung ist im wesentlichen eine modifizierte klassische Lebensversicherung. Im Gegensatz zur Lebensversicherung wird nicht beim Tod des Versicherten ausgezahlt, sondern eine normalerweise monatliche Rentenzahlung bis ans Lebensende gewährt.
- Die Rentenversicherung bietet gegenüber einer klassischen Lebensversicherung noch andere entscheidende Vorteile:
- Der Gesundheitszustand ist keine Berechnungsgrundlage
- Das Kapitalwahlrecht ermöglicht, anstelle einer monatlichen Leibrente bei Vertragsablauf, eine einmalige Kapitalauszahlung in Anspruch zu nehmen.
- Die Rentengarantiezeit gibt an, wie lange auch im Falle des Ablebens des Versicherten die monatlichen Rentenzahlungen fortgeführt werden. Ist die Rentengarantiezeit zu kurz gewählt, erlischt im Todesfalle nach Ablauf der Rentengarantiezeit das eingezahlte Kapital.
- Kein Risikobeitrag für Todesfallschutz bedeutet im Durchschnitt eine höhere Rendite der Rentenversicherungen gegenüber Lebensversicherungen.
Rentenversicherungen sind keinesfall ein wirklicher Ersatz für die Funktionen einer Lebensversicherungen, in Bezug auf die Altersvorsorge bieten Rentenversicherungen aber eindeutige Vorteile.
Achten sie bei der Wahl des Produktes auf die Mindestgarantiesumme, nicht auf Planungen. Da 2,75% Rendite (nach derzeitigem Stand) garantiert werden, sind Unterschiede in der Mindestgarantiesumme aussagekräftig über die Kostenstrukturen ihres Anbieters.
Die Lebensversicherung
Eine Lebensversicherung endet grundsätzlich nur durch Tod oder Ablauf der Vertragslaufzeit sowie bei einer Kündigung der Police seitens des Versicherers wegen Beitragrückstands. Lebensversicherungen werden in der Regel mit einem festen vertraglichen Betrag abgeschloßen.
Anders formuliert: Eine Lebensversicherung wird in erster Linie abgeschlossen um den Sterbefall für die Hinterbliebenen finanziell abzusichern. In diesem Falle wird ein vertraglich bestimmter Betrag ausgezahlt. Sie können das Ende der Vertragslaufzeit einer Lebensversicherung jedoch auch auf ihren 60. oder 65. Geburtstag legen. In diesem Falle wird die Lebensversicherung zu Altersvorsorge. In der Regel liegt der Auszahlungsbetrag nach Ende der Vertragslaufzeit deutlich über der vertraglich vereinbarten Summe im Ablebensfalle. Begründet ist dies in der Tatsache, das ihr eingezahltes Kapital genau wie auch in der Rentenversicherung Zinsen ansammelt.
Lebensversicherung sind noch immer relativ untransparent. Der Gedanke im Wesentlich für die Nachwelt und nicht für sich selbst vorzusorgen (denn so ist das Produkt in erster Linie gedacht) sollte den Sparer eigentlich aufhorchen lassen. Das Risiko eines frühzeitigen Ablebens wird im Rahmen einer Rentenversicherung durch den Risikobeitrag für Todesfallschutz (zu Kosten des Sparers) abgesichert. Daher sind Lebensversicherungen in Sachen Verwaltungsgebühren deutlich teuerer als andere Produkte und ihre Rendite damit einhergehend eher geringer. Andererseits scheint das in Deutschland niemanden zu stören. 2004 bestanden 95 Millionen Verträge mit einer Kapitalanlage von 618 Milliarden Euro.
Lebensversicherungen eignen sich in erster Linie als Altersvorsorgebaustein aus Veränderungen im privaten Umfeld heraus. So kann bspw. ihre Altersvorsorge Kalkulation die sie wohl weise als Berufseinsteiger getroffen haben, mit der Gründung einer Familie und einem damit einhergehenden Hausbau durchaus einer Nachbesserung bedürfen. In diesem Falle macht der Abschluss einer Lebensversicherung unter Umständen durchaus Sinn. Als alleiniger Baustein der privaten Altersvorsorge ist die Lebensversicherung jedoch absolut ungeeignet.
Besteuerung
Vorrausgesetzt ein Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren und endet nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres, müssen Erträge (nicht die eingezahlten Beiträge) bei Vertragsablauf zur Hälfte, mit dem persönlichen Steuersatz, versteuert werden.
Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, müssen die kompletten Erträge (nicht die eingezahlten Beiträge) versteuert werden.
Beispiel:
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mind.12 Jahre,
Auszahlung ab 60.
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Laufzeit und Alter
nicht erreicht
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| Auszahlung Brutto |
100.000 Euro |
100.000 Euro
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eingezahlte Beträge
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40.000 Euro
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40.000 Euro
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zu versteuern
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30.000 Euro
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60.000 Euro
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25 % pers. Steuersatz
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8.500 Euro
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15.000 Euro
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Auszahlung Netto
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91.500 Euro
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85.000 Euro
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