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Die Vermögensbildung der Arbeitnehmer in Deutschland wird vom Staat durch eine Arbeitnehmer-Sparzulage (ANSpZ) gefördert. Die ANSpZ ist eine staatliche Subvention für Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt (= vermögenswirksame Leistung). Wie bereits besproche, beträgt die maximale Leistung 114 Euro, es gelten Einkommensgrenzen. Vermögenswirksame Leistungen werden direkt vom Lohn abgezogen. Arbeitgeber tragen aber in der Regel deutlich weniger Anteil als die benötigten 870 Euro im Jahr. Zahl der Arbeitgeber jeden Monat 10 Euro, verbleiben monatlich 62,5 Euro als Sparleistung des Arbeitnehmers. Die zwei gängstigen Anlageformen für VL-Sparen sind: - Bausparverträge
- Hier werden maximal 9 % auf 470 Euro gezahlt (42,3 Euro).
- Fondssparverträge
- Hier werden maximal 18 % auf 400 Euro gezahlt (72 Euro).
- 6 Jahre Sparzeit plus ein weiteres Jahr Vertragsbindung
Beide Sparformen können nebeneinander existieren, Anträge sind beim Arbeitgeber zu stellen. Vermögenswirksame Leistungen als Sparleistung zu nutzen bildet, ähnlich wie bei der Wohnungsbauprämie, eine Art Basis des Sparens. Nützliche Links - Anleitung zum Beantragen der Arbeitnehmersparzulage der Landesbausparkasse
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